Schweden, Europa und der Alkohol

In den letzten Wochen passierte einiges auf EU-Ebene, was Alkohol und dessen Konsum betrifft. Noch im Oktober legte die EU-Kommission eine gemeinsame Strategie vor, die gesundheitsschädlichen Alkoholkonsum einschränken helfen soll. Nicht zuletzt wegen heftigen Widerstands der Lobbyisten, kam am Ende ein recht zahnloses Dokument heraus.

Warnhinweise auf Flaschen, in Analogie zu Zigaretten, wird es beispielsweise nicht geben. Und über die wenigen anderen vorgeschlagenen Maßnahmen kann man in Schweden nur lächeln, weil hier die restriktiven Alkoholgesetze schon heute darüber hinausgehen. Trotzdem erkennt man an, dass die Diskussion in Europa in Gang kommt.

Letzte Woche kam dann die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes, dass man sehr wohl die Steuer des Einfuhrlandes zahlen muss, wenn man Alkohol zum eigenen Gebrauch im Ausland kauft, jedoch nicht persönlich einführt. Das bedeutet, dass Schweden die hohe Alkoholsteuer des eigenen Landes nicht umgehen können, indem sie ihre Getränke übers Internet bestellen. Eine gegensätzliche Entscheidung hätte die nationalen Regulierungsmöglichkeiten noch weiter ausgehöhlt, als sie es die EU-weit hohen privaten Einfuhrquoten schon tun. Das Urteil wurde deshalb von Schweden freudig aufgenommen (S).

Gleichzeitig kam die Meldung, dass sich die Anzahl der Pubs und Restaurants mit Lizenz zum Alkoholausschank in Schweden in den letzten dreißig Jahren auf 10.000 vervierfacht hat (S). Das wird eher auf Erleichterungen bei der Lizenzvergabe und eine verstärkte Ausgehkultur zurückgeführt als auf gestiegenen Konsum. Dieser ist nämlich relativ konstant und liegt entgegen dem Klischee mit 5,6 Liter (E) reinen Alkohols pro Kopf und Jahr bei etwa der Hälfte des deutschen Verbrauchs. Ernsthafte Leberschäden und alkoholbedingte Verkehrsunfälle sind in Deutschland sogar dreimal häufiger als in Schweden.

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  1. In der EU gilt allerdings auch das Verbot, eine Ware oder Dienstleistung in zwei Ländern zu versteuern.

    Alkohol, der ausserhalb von Schweden gekauft und versteuert worden ist, darf wegen des Doppelbesteuerungsverbotes eigentlich nur dann in Schweden mit Alkosteuern belegt werden, wenn die nichtschwedischen Steuern erlassen werden.

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