Nicht einfach zusehen

Radio Schweden schreibt:

Schwedens Regierung bereitet ein Gesetz vor, das Zeugen von Straftaten zum Eingreifen verpflichtet. Hintergrund ist die zunehmende Zahl unprovozierter Gewalttaten, bei denen in vielen Fällen Zeugen nachgewiesenermaßen tatenlos zusehen. Mit der neuen Regelung sollen Menschen verpflichtet werden, Hilfe zu holen, ohne sich dabei jedoch selbst in Gefahr bringen zu müssen.

Es ist natürlich schade, dass man so etwas überhaupt per Gesetz regeln muss, aber vielleicht muss man den nicht vorhandenen inneren Impuls zu helfen ja wirklich durch eine Pflicht von außen ersetzen.

Schlagworte: , , ,

  1. Es geht hier um den Sachverhalt der unterlassenen Hilfeleistung. Diese ist selbst in Deutschland im Gesetz geregelt. Obwohl eben Hilfe an sich selbstverständlich sein sollte.

  2. northlander: Laut Wikipedia steht im deutschen Gesetzbuch: “Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

    Von Gewalt und Verbrechen steht da (und im Rest des Artikels) nichts und ich weiß nicht, wie das in der Regel ausgelegt wird bei Zeugen von Gewalttaten.

    Gruß
    Thomas

  3. Diese deutsche Besserwisserei hier ist echt ätzend.

    Der Begriff lässt sich auch auf berfälle ausdehnen.

  4. Das Gesetz ist nicht ganz unproblematisch. Die Gewalttaten ohne erkennbaren Anlass (oproverad våld) haben nicht nur in Schweden drastisch zugenommen.
    Natürlich sollten alle helfen, wenn jemand in Bedrängnis ist. Aber wie es in einem Lied von Herman van Veen (ich kenn den noch…) heißt: “Lieber feig und lebend als ein Held um jeden Preis”.
    Nicht selten werden Schlichter, Retter selbst das Opfer von brutaler Gewalt. Man muss die Situation einschätzen und selbstredend die Polizei verständigen, aber wenn z.B. eine Gruppe von mehreren Jugendlichen jemanden misshandelt, sollte man nicht glauben, dass sie sich durch den Zuruf “Hört auf damit!” von ihrem Vorhaben abbringen lassen.

  5. northlander: Mit “Besserwisserei hier” meinst du dieses Blog? Schade, dass das so ankam, denn so war meine Antwort auf deinen Kommentar nicht gemeint. Ich wusste es einfach nicht und mein kurzer Versuch, es nachzuschlagen, war halt unzufriedenstellend.

    Zu dem geplanten Gesetz ist zu sagen, dass unterlassene Hilfeleistung in Schweden bisher gar nicht strafbar ist, zumindest nach allem, was ich herausfinden konnte. Daher fand ich das schon erwähnenswert.

    Rainer: Ja, die Pflicht zur Hilfeleistung kann man in solchen Fällen natürlich auch erfüllen, indem man die Polizei ruft.

Kommentieren

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*

You may use these HTML tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Mögliche Formatierungen im Kommentar anstatt HTML: "Linktext":http://url/, _kursiv_, *fett*, mehr.