Radio Schweden schreibt:
Schwedens Regierung bereitet ein Gesetz vor, das Zeugen von Straftaten zum Eingreifen verpflichtet. Hintergrund ist die zunehmende Zahl unprovozierter Gewalttaten, bei denen in vielen Fällen Zeugen nachgewiesenermaßen tatenlos zusehen. Mit der neuen Regelung sollen Menschen verpflichtet werden, Hilfe zu holen, ohne sich dabei jedoch selbst in Gefahr bringen zu müssen.
Es ist natürlich schade, dass man so etwas überhaupt per Gesetz regeln muss, aber vielleicht muss man den nicht vorhandenen inneren Impuls zu helfen ja wirklich durch eine Pflicht von außen ersetzen.
Schlagworte: Kriminalität, News, Politik, Recht
Es geht hier um den Sachverhalt der unterlassenen Hilfeleistung. Diese ist selbst in Deutschland im Gesetz geregelt. Obwohl eben Hilfe an sich selbstverständlich sein sollte.
Diese deutsche Besserwisserei hier ist echt ätzend.
Der Begriff lässt sich auch auf berfälle ausdehnen.
Das Gesetz ist nicht ganz unproblematisch. Die Gewalttaten ohne erkennbaren Anlass (oproverad våld) haben nicht nur in Schweden drastisch zugenommen.
Natürlich sollten alle helfen, wenn jemand in Bedrängnis ist. Aber wie es in einem Lied von Herman van Veen (ich kenn den noch…) heißt: “Lieber feig und lebend als ein Held um jeden Preis”.
Nicht selten werden Schlichter, Retter selbst das Opfer von brutaler Gewalt. Man muss die Situation einschätzen und selbstredend die Polizei verständigen, aber wenn z.B. eine Gruppe von mehreren Jugendlichen jemanden misshandelt, sollte man nicht glauben, dass sie sich durch den Zuruf “Hört auf damit!” von ihrem Vorhaben abbringen lassen.
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