Radio Schweden schreibt
Schwedens Öffentlichkeitsprinzip hat zu einer Klage gegen den schwedischen Staat geführt. Das schreibt die Tageszeitung „Dagens Nyheter". Bei dem Kläger handelt es sich um einen Anwalt, der den Schutz von Personendaten durch das Öffentlichkeitsprinzip gefährdet sieht. Er beruft sich dabei auf eine entsprechende EU-Richtlinie. [...]
Das Wechselspiel zwischen Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz war schon öfter angeschnitten hier und ich finde das Thema weiterhin äußerst spannend und wichtig. Das Öffentlichkeitsprinzip ist zentral für das schwedische Staatsverständnis und dieser Prozess wird sicher einiges an Aufsehen erregen.
Schlagworte: Datenschutz, Europa, Recht
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Leider beleuchtet Radio Schweden nicht die Hintergründe. Es stand aber am 13. April ausführlich in Dagens Nyheter.
Es geht um die Praxis der Kronofodgmyndigheten, Kreditauskünfte zu verkaufen, und in dem vorliegenden Falle darum, daß drei Jahre lang fehlerhafte Auskünfte über einen Steuerbürger verbreitet worden sind, obwohl dieser Bürger versucht hatte, seine Daten richtiggestellt zu bekommen. EU-Gesetze schützen die Privatdaten der Bürger seit 1995. Das Mitgliedsland Österreich ist zum Schutz privater Daten verurteilt worden, und auf dieses Urteil berufen sich die Kläger in der schwedischen Angelegenheit. Sollten sie Recht bekommen, dürften die Daten von 900 000 Einträgen im Kronofogdregister nicht mehr ausgeliefert worden.
Schweden hat die EU-Gesetze zum Schutz privater Daten implementiert, den Kronofogd aber vom Datenschutz ausgenommen. -
Pardong, es war am 12. und hier ist die Quelle:
http://www.dn.se/DNet/jsp/polopoly.jsp?a=638554 -
Das Spannungsfeld von Transparenz und Datenschutz ist tatsächlich interessant.
In der schleswig-holsteinischen Verwaltung, die als eine der ersten Bundesländer in Deutschland sich mit einem Informationsfreiheitsgesetz konfrontiert sah, ist man gehalten, schon beim Anlegen von Akten und Dateien das sog. Trennungsprinzip zu beachten und schützenswerte personenbezogene Daten sauber von weniger sensiblen Informationen abzugrenzen, um später interessierten Bürgern effektiver und kostengünstiger Einsichtnahme und Auskunft zu gewähren.
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Das Öffentlichkeitsprinzip selber empfinde ich als eine posotive Angelegenheit.
Als Nachbarn und ich gegen den Bau eines Mobilfunkmastes in unmittelbarer Nähe opponierten, wurden problemlos von der Gemeinde sämtliche Unterlagen ausgehändigt einschließlich des EMail-Verkehres mit dem Betreiber.
Ich habe auch nichts dagegen, daß jedermann mein Einkommen nachlesen kann. Es gibt aber, wie die Klageschrift feststellt, auch schutzbedürftige Bereiche, und da muß Schweden halt nachbessern und sich nicht besserwisserisch bzw. uneinsichtig geben wie im oben genannten Falle.
6 Kommentare
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