Europa will das Scheidungsrecht vereinheitlichen. Oder besser gesagt gerade nicht. Die vorgeschlagene Regelung sagt, dass das Recht eines anderen Landes gelten kann, wenn eine Scheidung zum Beispiel in Schweden angestrebt wird. Die Mehrheit der europäischen Länder, allen voran die Deutschen mit der Ratspräsidentschaft, sind für die Regelung.
Nur Finnland und Malta stimmen mit Schweden darüber überein, dass die eigenen Gerichte nicht nach ausländischem Recht urteilen können. Das Justizministerium legt den Vorschlag so aus, dass sich beispielsweise eine schwedische Frau, die in den Iran gezogen und einen Iraner geheiratet hat, sich nach der Heimkehr nach Schweden nicht scheiden lassen könnte.
Schweden lehnt sich also kategorisch gegen die Neuregelung (S) auf, auch wenn damit einiger Gegenwind der anderen EU-Mitglieder verbunden ist.
“IPR” bedeutet Internationales Privatrecht. Das umfasst mehr als nur das Urheberrecht.
Auch und gerade in multinationalen Familienkonstellationen (Vater US-Amerikaner, Mutter Deutsche, zusammen mit Kind in Schweden lebend) ist da die Frage zu klären, nach dem Recht welchen Staates über eine Klage entschieden werden soll.
Kaufrecht ist ein weiterer wichtiger Anwendungsfall: Deutscher, in Schweden lebend, kauft via Internet eine Festplatte bei einem isländischen Händler, der seinen Geschäftssitz in Kopenhagen hat.
Das IPR regelt in solchen Fällen – wenn von den Vertragsparteien nichts abweichendes vereinbart wurde – welches nationale Recht zur Anwendung kommt.
Dabei kann es dann durchaus passieren, daß ein schwedisches Gericht einen Streit nach deutschem Recht entscheidet oder umgekehrt.
Klingt kompliziert, ist es aber auch.

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