Nach dem Urteil von neulich wurde klar, dass die Beschlagnahme der privaten Alkohollieferungen, die Schweden im Internet bestellt hatten, illegal war. Deshalb gibt der Staat die 350.000 Liter an die 7000 Besteller jetzt frei. Weil jedoch in der Zwischenzeit viele der Waren schlecht geworden sind, rechnet man mit Schadenersatzforderungen, über die noch zu entscheiden sein wird.
Umgekehrt wehrt sich der schwedische Staat, indem er gleichzeitig die Steuer auf die Waren verlangt – inklusive saftiger Verspätungsgebühr. Schließlich hatte der europäische Gerichtshof schon vor einem halben Jahr in einem anderen Urteil entschieden, dass Schweden die landeseigene Alkoholsteuer auf private Importe erheben darf. Empörung darüber, dass beide und nicht nur das für den Verbraucher bessere Urteil retroaktiv gelten sollen, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn, dann beide.
Eine Regelung dafür, wie schwedische Kunden, die Alkohol im Ausland bestellen, die Steuer einfach bezahlen können, gibt es wohl noch nicht und die Lieferanten zeigten sich nicht kooperationsbereit. Das Steuerformular wurde immerhin schon angepasst und selbst wenn es für den schwedischen Zoll schwierig ist zu versteuernde Alkohollieferungen zu kontrollieren, muss man mit Bußgeldern rechnen, wenn man sich ums Bezahlen drückt und erwischt wird.
Schlagworte: Alkohol, Europa, Politik, Wirtschaft
Ich hatte einen Kommentar geschrieben, der jedoch nicht “angekommen” ist, d.h. ich finde ihn hier nicht vor. Deshalb das ganze noch einmal:
In der EU ist es nicht gestattet, daß waren und Dienstleistungen in mehr als einem Land der gleichen Besteuerung unterliegen. Alkoholsteuern dürfen auf eine Ware nur in einem Land erhoben werden, entweder in dem Land, in dem der Alkohol in Umlauf gebracht worden ist, oder in dem Land, in dem er konsumiert wird.
Der beschlagnahmte Alkohol, der jetzt ausgeliefert werden soll, ist bereits ausserhalb von Schweden alkoholbesteuert worden. Der schwedische Staat erlaubt sich eine Doppelbesteuerung.
Rosengren, der erfolgreich gegen seine Beschlagnahme geklagt hatte, hat schon verlauten lassen, auch gegen die erneute schwedische Besteuerung zu klagen.
Sollten die schwedischen Steuern tatsächlich gelten, müssten also die deutschen oder spanischen erstattet werden.
Wie das zu handhaben ist – das weiss der Geier.
Auf jeden Fall sind die jetzigen schwedischen Aktionen nur als Strafaktion zu verstehen. Der schwedische Staat will seine Siegerposition durchsetzen. Das hätte er auch schon früher haben können, in dem er den Alkohol nicht beschlagnahmt, sondern die Empfanger zur Zahlung der schwedischen Steuern aufgefordert hätte. bei der Gelegenheit hätte Klagebereite Empfänger sofort klären können, welches Land den für die Alkoholsteuern zuständig ist.
Die Bevormundung durch den schwedischen Staat geht also erst einmal munter weiter.
Diesmal weiß ich nicht, woran es lag. Im Spamfilter finde ich ihn nicht. Danke fürs nochmal schreiben.
Ja, das mit der Doppelbesteuerung muss noch geklärt werden. Können Alkoholverkäufer nicht um die Steuer im Produktionsland herumkommen, wenn es für den Export bestimmt ist? Dann könnte ohne Probleme die schwedische Steuer eingezogen werden – schließlich sind die ja für den Verbraucher bestimmt.
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