Wort der Woche: NIX-registret

Meinen letzten Festnetztelefonanschluss in Deutschland hatte ich wohl bis Mitte 2001. Damals gab es keine Telefonverkäufer, wenn ich mich recht erinnere. Welche Auswüchse dieses Übel mittlerweile dort angenommen hat, kann ich nicht beurteilen und ich habe auch keine Vergleichszahlen für Schweden. Aus eigener Erfahrung kommen aber schon einige Anrufe im Laufe eines Monats zusammen – sofern man nicht auf dem NIX-Register steht.

Dabei handelt es sich um einen Verein, bei dem werbende Branchenorganisationen Mitglied sind und sich damit verpflichten, keine unerwünschten Angebote an Telefonanschlüsse zu schicken, die sich im Nix-Register eingetragen haben. Und das sind anderthalb Millionen in Schweden, was fast der Hälfte der Anzahl der Haushalte im Land entspricht. Meines Wissens sind die Robinsonlisten in Deutschland weniger verbreitet.

Man trägt sich bei NIX (was als Wort übrigens das gleiche wie das deutsche bedeutet) ein, indem man eine Nummer (020-277000) anruft, dort der Maschine per Kopfdruck den Wunsch mitteilt, und die Prozedur nach ein paar Tagen zur Bestätigung wiederholt. Das funktioniert recht gut, finde ich. Man bekommt deutlich weniger Anrufe, auch wenn man immer wieder davon hört, dass sich Firmen nicht an die Regeln halten und deshalb angezeigt werden.

Natürlich gibt es Ausnahmen, also Anrufe, die nicht unter die Sperre von NIX fallen. Dazu gehören Anrufe von Firmen, bei denen man schon Kunde ist. Das kann durchaus Sinn haben, zum Beispiel werden Zeitungsabos in Schweden oft nicht automatisch verlängert, sondern der Verlag muss sich darum kümmern, dass man Kunde bleibt. Bei so einem Anruf kann man dann schon einmal ein Angebot fürs kommende Jahr herausschlagen, das unter dem regulären Preis liegt.

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  1. Hi,
    in Deutschland ist es, soweit ich weiß, so, dass man nur von Unternehmen angerufen werden darf, denen man vorher eine dementsprechende unterschriebene Erlaubnis gegeben hat.
    Bei Nichtbeachtung dieser Klausel des Wettbewerbsrechts geht man die Gefahr ein, eine Abmahnung zu kassieren. Ähnliches gilt für E-mails.

  2. Genau, Chris hat die Rechtslage in Deutschland ganz gut zusammengefasst.

    Mir ist das Grundprinzip sowohl von Eurem Nix-Register als auch der Robinson-Liste zuwider. Warum sollte ich meinen Anschluss gegen Belästigungen sperren lassen? Interessengerechter ist es, nur dort anzurufen, wo man ein – ausdürkliiches oder konkludentes – Einverständnis des Adressaten hat.

  3. Telefonspam gesetzlich zu verbieten ist sicher eine Lösung. Hat es denn in D funktioniert, oder wird fleißig weiter angerufen trotz des Risikos der Illegalität?

    Schweden hat halt den Weg der Selbstverpflichtung der Wirtschaft dem Verbot vorgezogen. Solange es funktioniert, finde ich das nicht schlechter.

  4. Es hat so halb funktioniert. Bei mir zuhause rufen zuweilen noch dubiose Anrufautomaten an (aber meist zu Zeiten, bei denen mein Anrufbeantworter rangeht) und – inzwischen sehr selten – Lotto-Vermittler. Letztere waren sich aber immer schon der Tatsache bewusst, dass sie das nicht dürfen. Auch auf Nachfrage haben die nämlich nie ladungsfähige Unternehmensanschriften rausgegeben.

    Und wer sich bewusst nicht an geltendes Recht hält, dem ist mit Opt-Out-Listen erst recht nicht beizukommen.

  5. Im Vergleich zum juristisch überreglementierten Deutschland gibt es in Schweden nur eine papiermässig wenig umfangreiche Gesetzgebung.

    Insofern befürworte ich die Nix-Initiative, und die funktioniert erstaunlich gut.

    Von Verboten halte ich nichts. Andernfalls müsste man jeden Empfänger einer brieflichen Botschaft auch vorher um Erlaubsnis fragen – aber wie, wenn es entsprechende Verbote der Kontaktaufnahme gibt?

  6. Ne, personalisierte schriftliche Kontaktversuche und ungebetene Telefonanrufe sind schon zwei paar Schuhe.

  7. >Ne, personalisierte schriftliche Kontaktversuche und ungebetene Telefonanrufe sind schon zwei paar Schuhe.

    Ganz und gar nicht. Auf ein Telefonanruf ist personifiziert.

  8. ich (D) habe eine zeit lang telefonspam bekommen, aber irgendwann nachgefragt, wie denn die ueberhaupt an meine nummer kaemen, die antwort ‘sie haben von einiger zeit mal ihre nummer bei einem gewinnspiel angegeben, damit besteht eine geschaeftsbeziehung, daher duerfen wir das’. das kann sich nur um jahrealte jugendsuenden gehandelt haben, d.h. ich wurde ein paar mal weiterverkauft, aber darauf zu bestehen, aus der liste geloescht zu werden und auch bei ‘wo auch immer das herkam’ geloescht zu werden (damit nicht einfach der naechste spammer mich erbt) hat offenbar geholfen. d.h. auch hier wissen die anrufer eigentlich, dass sie auf duennem eis stehen. und mir war die signifikanz dieser postkartengewinnspiele vorher nicht bewusst gewesen.

  9. Eine “Geschäftsbeziehung” ist keine Voraussetzung für einen rechtmäßigen Anruf, sondern nur die unterschriebene Einwilligung. Briefe dürfen versendet werden, aber nur mit der Mitteilung, dass diese abbestellt werden dürfen.

    Ich weiß allerdings nicht, ob man eine Abmahnung schreiben kann, wenn man unrechtmäßig angerufen wird. Meist darf so etwas nur die Konkurrenz, da es sich hier um Wettbewerbsrecht handelt.

  10. northlander: “Ganz und gar nicht. Auf ein Telefonanruf ist personifiziert.”

    Aber die Eingriffsintensität ist höher.

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