Was ändert sich 2009? Teil 2

Es folgt die Fortsetzung dieser Liste, die die wichtigsten Veränderungen an Gesetzen und Regeln auflistet.

  • Außenministerium
    • Neue Verordnung für die Finanzierung der Aufsicht für strategische Produkte.
    • Übergabe des Startprogramms an Swedfund International AB.
      Das “Startprogramm” vergibt Kredite an kleine und mittelgroße Firmen, die mit Entwicklungsländern zusammenarbeiten. Es wurde bisher von der schwedischen Behörde für Entwicklungshilfe Sida betrieben.
    • Verteidigungsministerium
    • Das geheimdienstliche Abhören wird per Gesetz geregelt zum besseren Schutz der Privatsphäre.
      Das ist ein schöner Euphemismus für das während des Jahres heiß diskutierte FRA-Gesetz. Aller Widerstand hat also bisher nicht gefruchtet und auch der angekündigte Versuch, das Gesetz im Parlament noch zu kippen, kam nicht. Es wird also zum 1. Januar in Kraft treten.
    • Neue Behörde für Gesellschaftsschutz und Bereitschaft.
      Dabei geht es um die Zusammenlegung dreier bisheriger Behörden.
    • Sozialministerium
    • Vom Krankengeld zur Arbeit.
      Es wird einfacher für Langzeitkranke, wieder anzufangen zu arbeiten, ohne dass das Krankengeld gleich abnimmt.
    • Veränderungen im Gesetz zum Lohn von Kranken.
    • Neues Gesetz zur Wahlfreiheit.
      Patienten sollen selbst wählen können, welcher Dienstleister bestimmte Hilfs- und Versorgungsdienste ausführt.
  • Der Sozialvorstand soll die Vorschriften zu Spezialisierungen von Ärzten mitteilen.
  • Finanzministerium – Es werden einige Steuersenkungen umgesetzt, mit denen die bürgerliche Allianz schon zur Wahl gegangen ist. Vor allem Geringverdiener sollen profitieren.
    • Senkung der Lohnsteuer.
    • Senkung der Steuern für Rentner.
    • Senkung der Sozialabgaben.
    • Kräftigere Senkung der Sozialabgaben für junge Leute.
    • Änderungen der 3:12-Regeln.
      Dabei geht es um die Anpassung einiger Freibeträge.
    • Gesenkte Firmensteuer und Steuer für Expansionsfonds.
    • Grenzen für die Absetzbarkeit von Zinszahlungen.
    • Erhöhung der Grenze für die Absetzbarkeit von Pendelkosten.
      In Zukunft kann man Reisekosten von und zum Arbeitsplatz erst ab 9000 Kronen (bisher 8000) absetzen.
    • Verstärkung der Stabilität des schwedischen Finanzsystems.
      Das ist natürlich ein topaktuelles Thema und das Gesetzt, das schon ab Ende Oktober gilt, regelt die staatlichen Garantien und Kapitalzuschüsse für Banken.
    • Garantieprogramm für Banken.
      Hier ist das EU-gemeinsame gemeint.
    • Ausweitung der Einlagengarantie.
      Der schwedische Staat garantiert seit 1. Oktober Sparguthaben bis zu einer halben Million Kronen.
    • Elektronischer Informationsaustausch zwischen Behörden.
      Das soll die Anzahl Fehler verringern.
  • Abschaffung der Ausnahme von Umweltautos von der City-Maut.
    Wenn man jetzt noch schnell ein solches Auto kauft, kann man auch weiterhin ohne zu zahlen nach Stockholm hinein und herausfahren.

    So, das reicht erst einmal wieder.

    Weiter zu Teil 3 »

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  1. Danke für den Beitrag und die Übersetzung.
    Überhaupt ist jetzt wohl keine so schlechte Zeit, sich mal generell für Dein blog zu bedanken, ich finde immer hilfreiche Einträge hier.
    God Jul!
    Tilmann

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