Schweden wählt EU-freundlich

Wahlresultat

Fast alle Wahllokale sind ausgezählt und obiges Bild zeigt das Ergebnis aus Schweden bei der EU-Wahl. In grau dahinter die letzte Wahl 2004.

Ein paar Kommentare dazu:

  • Die beiden großen Parteien, Sozialdemokraten (S) und die regierenden Moderaten (M) bleiben fast unverändert, beide hatten sich aber einen Zuwachs erhofft. M wollte sogar stärkste Partei werden.
  • Die Linkspartei (V) verliert mehr als die Hälfte ihrer Stimmen. Es liegt nahe zu vermuten, dass ihre Forderung zum Austritt Schwedens aus der EU etwas damit zu tun hat. Vielleicht ist Schweden ja in der EU angekommen.
  • Dass die Grünen (MP), die ihre EU-skeptische Haltung letztes Jahr geändert haben, jetzt stark hinzugewinnen, passt in dieses Bild; ebenso, dass die EU-freundlichste Partei, die liberale Folkpartiet (FP), auch zu den starken Gewinnern gehört.
  • Und natürlich auch, dass die Juni-Liste (JL), die als Hauptprogrammpunkt ein Nein zur EU hat, ihre bisherigen drei Mandate alle verliert.
  • Die auch international, gerade aus Deutschland, viel beachtete neue Partei ist die Piratenpartei (PP), die mit 7,1% ihr eines Mandat (von total 18 schwedischen) im EU-Parlament sicher hat. Das könnte Signalwirkung für andere Länder haben, dass Überwachungs- und Internet-Themen nicht auf Dauer ignoriert werden wollen.

    Schweden ist eines der wenigen Länder, in denen die Wahlbeteiligung gewachsten ist: um 6,7%. Zwar sind 44% eigentlich kein Grund zur Freude, aber es ist auch innerhalb Schwedens ein Bruch des bisherigen Trends.

    Wie kommt es? Ich glaube es lag am echten Wahlkampf, den sowohl Parteien als auch die Medien geboten haben. Es wurde sich ausführlich mit EU-Themen auseinander gesetzt, die EU nicht als Sündenbock missbraucht, sondern wirklich hinterleuchtet, was die Parteien und ihre Kandidaten im EU-Parlament erreichen wollen – im Gegensatz zu innenpolitischen Themen.

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  1. Die Wahlbeteiligung in Schweden war bei keiner EU-Wahl so hoch wie diesmal:

    2009: 43,8 %
    2004: 37,9 %
    1999: 38,8 %
    1995: 41,6 %

    Und rund 60% der Wähler wählten eine Person!

    Die Tageszeitungen haben vor der Wahl in bisher nicht gekanntem Ausmaße sich des Thema EU und EU-Wahl angenommen.
    Der “Ententeich” Schweden scheint sich wirklich Europa geöffnet zu haben! Und das ist gut so.

    Ich bin übrigens in Schweden angekommen. Nach mehreren Versuchen des Migrationsverkets, mir die schwedische Staatsbürgerschaft zu verwehren, hat das Kammarrätten in Stockholm abschließend geurteilt.
    Der Beschluss des Länsrätten in Stockholm steht endgültig fest und mir die schwedische Staatsbürgerschaft zu.

  2. northlander: Glückwunsch, du Schwede! :)

  3. jo, Glückwunsch …^^

    (vielleicht kannst ja mal in einer ruhigen Stunde über deine Erfahrungen diesbezüglich ein wenig berichten ;-)

  4. Ich berichte erst heute, am 8. April 2010 über meine Erfahrungen.

    Nach Schweden bin ich Mitte Juni 1995 gekommen. Ich hatte bereits seit ein paar Jahren eine sommarstuga in Östergötland. Aber warum sollten meine Frau und ich mehrmals im Jahr von Deutschland in den Urlaub nach Schweden pendeln. Es gab doch auch Arbeitsplätze in Schweden.

    Nachdem ich nur 11,5 schwed. Meilen vom Sommerhaus Arbeit in meinem bisherigen Beruf gefunden hatte (von der Sorte gab es nicht viele in Europa), sind wir mit dem Haushalt und Tieren nach Schweden gezogen.

    Mit dem Gedanken, die schwedische Staatsbürgerschaft anzunehmen, hatte ich mich seitdem mehrmals gedanklich beschäftigt. Es fehlte allerdings der Wille zur Umsetzung, da ja die deutschen Behörden bis August 2007 für die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft einen eigenen Antrag bewilligt haben wollten.

    Meine Mutter verstarb 2005, und erst im Herbst 2007 war ihr Haushalt aufgelöst und das Elternhaus verkauft. Verwandschaftliche Verbindungen zu Deutschland habe ich, aber Kontakte habe ich eigentlich nur zu ehemaligen Schul- und Studienkameraden, die in einem Falle bereits auf eine 52jährige Freundschaft zurückgehen.

    Bindungen zu Deutschjland gibt es also wenige, aber aufgeben wollte ich die Staatsbürgerschaft nicht, und auch nicht einen Antrag stellen, sie behalten zu dürfen.

    Die Änderung des deutschen Staatsbürgerschaftsrechtes Ende August 2007 kam mir entgegen, und so bewarb ich mich im November 2007 um die schwedische Staatsbürgerschaft.

    Meine Überraschung war gross, als mir das Migrationsverket im März 2008 wissen liss, daß ich mich illegal im Lande befinde und keine Arbeitserlaubnis habe.

    Wohlverstanden: Ich bin (heute) seit fast 15 Jahren am selben Wohnort in Schweden registriert, arbeite ununterbrochen für den selben Arbeitgeber, zahle Steuern, bin kranken- und pensionsversichert, habe Wahlrecht für Kommune und Landsting.

    Was war passiert?

    Als ich nach Schweden zog und mich anmeldete, hatte ich Aufenthaltserlaubnis beantragt, diese aber nicht nach fünf Jahren verlängert.

    Zur Verlängerung gab es allerdings für mich als EU-Mitbürger auch keinen Anlaß. Mein Arbeitsvertrag mit meinem Arbeitgeber ist nach EU-Recht Arbeitserlaubnis und gibt mir Aufenthaltsrecht in Schweden. Nach fünf Jahren ist daraus ein dauerndes Aufenthaltsrecht geworden.

    Das sah das Migrationsverket jedoch anders. Dort bestand die Auffassung, daß die Freizügigkeitsdirektive der EU, deren Gültigkeit für Schweden in Schwedens Mitgliedsvertrag zur EU festgeschrieben ist, keine Gültigkeit für die Jahre 1995 bis 2006 besitzt. Erst am 30. April 2006 wurde die Direktive in nationales Recht umgesetzt.

    Den Beschluss des Migrationsverkets habe ich überklagt und bekam im Oktober 2008 Recht vor dem Einwanderungsgericht am Landgericht Stockholm.

    Das Migrationsverket fand sich mit dieser Entscheidung jedoch nicht ab und beantragte Revision. Dieser Antrag wurde im April 2009 vom Obereinwanderungsgericht am Kammergericht in Stockholm zurückgewiesen. Dadurch erlangte das erstinstanzliche Urteil Rechtskraft.
    Der Beschluß des Migrationsverkets war damit aufgehoben und die Sache an das Migrationsverket zurückverwiesen. Gemäß Beschluß des Migrationsdomstolen befand ich mich seit 1995 legal in Schweden, habe seit 2000 dauerndes Aufenthaltsrecht und außerdem Arbeitserlaubnis.

    Aber auch mit dieser Entscheidung war man in Norrköping nicht einverstanden und legte meinen Fall erst einmal auf Eis. Die Begründung hierfür war, daß es vier gleichartige Fälle gäbe, und das Migrationsverket in einem Fall Revision bewilligt bekommen hat, und man den Ausgang dieses Verfahrens abwarten wollte.

    Vier Monate später lag immer noch kein neuer Bescheid vor, und ich brachte die Sache vor den Justizombundsmann des schwedischen Reichstages.

    Dort äußerte sich das Migrationsverket etwas genauer, führte gleichzeitig jedoch auch falsche Fakten an. Als Grund für die Verzögerung wurde genannt, daß man nicht wisse, wie man die Dauer des legalen Aufenthaltes in Schweden berechnen müsste. Diese Frage hatte der Migrationsdomstol jedoch in aller Deutlichkeit beantwortet: Es gilt die Freizügigkeitsdirektive der EU, und zwar seit dem 1.1.1995, dem Zeitpunkt von Schwedens Beitritt zur EU.

    Parallel zur Anzeige bei JO habe ich das Verhalten Schwedens bzw. des Migrationsverkets auch bei der EU angezeigt. Zu meinem Fall haben sich sowohl die Abteilung für Arbeit und Soziales als auch die Abteilung für Justiz und Rechtssicherheit und Rechte der Unionsbürger in meinem Sinne geäußert. Bei der Abteilung für Justiz pp habe ich angeregt, eine Verfahren gegen Schweden einzuleiten, weil die schriftliche Stellungnahme des Migrationsverkehrs auf systematische Rechtsverletzung des Migrationsverkets schließen ließ.

    Den Beschluss des Justizombusdmannen habe ich nocht nicht erhalten. Gestern aber flatterte aber der bevis om svenskt medborgarskap ins Haus, und das Leiden hat endlich ein Ende.

    Welches die Beweggründe des Migrationsverkets sind, in der Sache nun nachzugeben, das weiss ich noch nicht. Vielleicht ist in dem o.g. Fall eine Entscheidung in der Revision gefallen, oder das Migrationsverket akzeptiert aus anderen Gründen, daß Schweden seit dem 1.1.1995 Mitglied der EU ist und EU-Mitbürgern mit Arbeitsvertrag seit diesem Zeitpunkt Aufenthaltsrecht gewährt.

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