Vierter und letzter Teil mit neuen Gesetzen und veränderten Regeln in Schweden zum Jahreswechsel. Teil 1, Teil 2, Teil 3.
- Integrations- und Gleichberechtigungsministerium
- Änderung in der Verordnung zum staatlichen Ausgleich für die Aufnahme von Flüchtlingen aufgrund der neuen Regeln zur Arbeitskrafteinwanderung.
Das hängt mit den im ersten Teil erwähnten neuen Regeln zur freieren Einwanderung von Arbeitskraft zusammen. Die Gemeinden bekommen also keine Hilfszahlungen für diese Art Einwanderer. - Neues Diskriminierungsgesetz und neuer Diskriminierungs-Ombudsmann.
Die bisherigen Ombudsmänner für Gleichberechtigung, gegen ethische, sexuelle und behinderungsbedingte Diskriminierung werden zusammengelegt. Das neue Diskriminierungsgesetz ersetzt auch einige frühere Einzelgesetze und gilt für einen weiteren Bereich der Gesellschaft. - Änderung in der Verordnung zu staatlichen Beihilfen für Tätigkeiten gegen Diskriminierung.
Das ist eine vor allem eine Umformulierung soweit ich sehen kann. - Beitrag für die Gemeinden für deren Mithilfe bei den Wahlen zum Europaparlament 2009.
- Pauschalbeitrag für die Aufnahme von Flüchtlingen.
Die Beträge werden angehoben. - Kulturministerium
- Erhöhte Fernsehgebühr.
- Erhöhung der Bibliothekserstattung.
Verfasser werden in Schweden für die Nutzung ihrer Werke in Bibliotheken kompensiert. - Das “Reichsarkiv” übernimmt die Aufgabe, ein schwedisches biographisches Lexikon herauszugeben.
Die eigene Behörde dafür wird aufgelöst und das Pendant zum deutschen Bundesarchiv übernimmt. - Die Verbrechen des Kommunismus werden in den Auftrag des Forums für lebendige Geschichte aufgenommen.
Wenn ich mich recht erinnere, gab es vor einiger Zeit eine größere Diskussion darüber, dass die Zeit des Kommunismus in Osteuropa zu beschönigend dargestellt wird, unter anderem in Schulbüchern. Das Forum für lebendige Geschichte liegt in der stockholmer Altstadt.
- Das Architekturmuseum bekommt ein breiteres Tätigkeitsfeld.
Formgebung und Design kommen hinzu. - Arbeitsmarktministerium
- Zusammensetzung des Arbeitsgerichts.
- Änderungen im Gesetz zum Arbeitsumfeld.
Dabei geht es um Unfallvermeidung und Gesundheitsrisiken am Bau. - Arbeitslosengeld bei Auszeit ohne Lohn.
- Handhabung von personenbezogenen Daten in arbeitsmarktpolitischen Tätigkeiten.
Die Arbeitslosenversicherung und das Amt zur Arbeitsvermittlung sollen auf die Daten des jeweils anderen zugreifen können und erstere hat in bestimmten Fällen eine Unterrichtspflicht gegenüber letzterem.
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