Kriminalität

Artikel mit dem Schlagwort Kriminalität.

Die ZEIT schreibt über gesprengte Geldautomaten:

Wie in so vielen Dingen sind auch bei Attacken auf Geldautomaten die Skandinavier den Deutschen voraus. Weil Dynamit in Privathaushalten lange gebräuchlich war, jagte man in Schweden die Automaten von Anfang an in die Luft. [...] Die Stärke der Tresorwände spielt eine Rolle. In den USA stehen viele Geldautomaten in Geschäften, Restaurants und Bars. Dort gelten sie als wenig gefährdet – es sind, salopp gesagt, Sardinenbüchsen. Deutschland liegt mit Spanien und Frankreich im internationalen Mittelfeld. Die dicksten Tresore haben die Schweden.

Zugegeben, das Dynamit hat ein Schwede erfunden: Alfred Nobel. Ja, der mit den Preisen. Das mit dem “Dynamit in Privathaushalten” höre ich allerdings zum ersten Mal. Weiß dazu jemand mehr?

Die schwedische Regierung gibt jedes Jahr ein Dokument (PDF) heraus, das die wichtigsten Änderungen an Gesetzen und Verordnungen zum Jahreswechsel beschreibt. Ich übersetzte im folgenden einmal das Inhaltsverzeichnis und kommentiere einzelne Punkte. Eine ähnliche Zusammenfassung sucht man auf der Seite der deutschen Regierung übrigens vergeblich.

  • Justizministerium
    • Mehr Möglichkeiten zur Untervermietung.
      Es klingt seltsam, aber man darf in Schweden seine Wohnung tatsächlich nicht ohne weiteres vermieten.
    • Elektronische intecknings-Briefe.
      Was das bedeutet ist mir auch nach WP-Lektüre noch unklar, aber es kann bald elektronisch anstatt in Papierform geschehen.
    • Neues Gesetz zu Firmenhypotheken.
    • Geänderte Regeln zur Vormundschaft.
    • Neue Regeln innerhalb des Nordens zu den Einkommensverhältnissen von Ehepartnern.
      Die nordeuropäischen Länder haben sich verständigt, welche Regeln bei Ehen über Grenzen gelten, was zu einer besser vorhersehbaren Situation für viele Paare führen soll.
    • Zusätzliche Maßnahmen gegen Störungen der öffentlichen Ordnung bei Sportveranstaltungen.
      Hooligans sind auch in Schweden ein Problem. Es wird jetzt einfacher, Hausverbote zu verhängen.
    • Neue Wahlzettel für im Ausland lebende Schweden.
    • Ausgeweitete Verwendung der Bereitschaftspolizei.
    • Gesetz zur Untersuchung bestimmter gesellschaftsgefährdender Straftaten.
      Es geht um Verstöße gegen die mitbürgerliche Freiheit, um die Finanzierung organisierter Kriminalität und um Wirtschaftsspionage.
    • Permanente Bestimmungen zur heimlichen Kameraüberwachung.
      Hier wird ein temporäres Gesetz von 1995 dauerhaft. Ich finde es eine gute Angewohnheit der Schweden, dass viele Gesetze ein Verfallsdatum haben und sie sich vor der Verlängerung bewähren müssen.
    • Europäische Bezahlanweisungen.
    • Europäische Verfahren mit geringem Streitwert.
      Diese beiden führen jeweils eine neue Art Gerichtsverfahren nach EU-Verordnungen ein, die Schwierigkeiten durch Landesgrenzen abbauen sollen.
  • Neue Regeln zur Einwanderung von Arbeitskraft.
    Hier geht Schweden einen großen Schritt weiter als der Rest von Europa, wo noch über eine “Blue Card” für Hochqualifizierte diskutiert wird. Nach Schweden darf seit gestern jeder kommen, egal woher, um zu arbeiten. Man lässt Firmen also die Freiheit anzustellen, wen sie wollen. Die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis kommt mit der Anstellung. Dass in der Regel wegen der Sprachbarriere sowieso nur aus dem Ausland rekrutiert wird, wenn sich kein Einheimischer findet, dürfte eine realistische Annahme sein. Die Regelung ist zusätzlich ein zweiter Weg für abgelehnte Asylbewerber, im Land zu bleiben. Schweden kann damit wohl trotz der zu Recht kritisierten Abschiebungen nach Afghanistan und in den Irak und der geringeren Zahl bewilligter Asylgesuche eine offen Einwanderungspolitik bescheinigen. Gut so, aber es hat gedauert.

    Das waren die Punkte aus dem Justizministerium und etwa ein Viertel der gesamten Liste im oben verlinkten Dokument. Auf den Rest habe ich gerade keine Lust; der wird ein andermal nachgereicht.

    Nachtrag: Weiter zum zweiten Teil »

In Schweden ist gerade ein Thema aktuell, das sowohl das Öffentlichkeitsprinzip als die Dateitauschseite The Pirate Bay betrifft.

Hintergrundgeschichte ist ein Kindsmord, für den eine deutsche Frau vor kurzem hier verurteilt wurde. Dieser Fall hat den schwedischen Abendzeitungen in den letzten Monaten viel Gelegenheit gegeben, sich von ihrer hässlichsten Seite zu zeigen. Die Untersuchungsakten der Polizei wurden nicht als geheim deklariert und sind damit öffentlich, inklusive der Obduktionsbilder der Kinderleichen.

Irgendwer hat sich dann die Akten besorgt und hat sie mit Hilfe der Pirate Bay verbreitet. Der Sender TV4 behauptete daraufhin dreist, die Pirate Bay habe die Akten selbst verbreitet und es wurden Rufe laut, die Bilder aus dem Netz zu nehmen. Die Pirate Bay argumentiert natürlich zu Recht, dass sie lediglich eine Plattform zum Austausch von Daten ist, und dass sie keinen Anlass sieht, die Verbreitung von sowieso öffentlichen Informationen zu unterbinden. Die Geschmacklosigkeit liegt aufseiten desjenigen, der die Bilder hochlädt, und all derer, die sie herunterladen.

Dagens Nyheter leitartikelt schließlich heute morgen zum gleichen Thema. Immerhin erkennt der Schreiber die Position der Pirate Bay als richtig an, wirft aber die Frage auf, ob das Öffentlichkeitsprinzip aus dem 18. Jahrhundert im Licht moderner Kommunikationsmittel vielleicht eingeschränkt werden müsste.

Bei aller Geschmacklosigkeit im Extremfall und obwohl auch ich den Schutz der Privatsphäre für ein hohes Gut halte, bin ich skeptisch gegenüber solchen Forderungen. Die Schweden haben ihrem Öffentlichkeitsprinzip viel zu verdanken.

Nachtrag 080909: Jetzt auch bei Heise.

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