Recht

Artikel mit dem Schlagwort Recht.

Zwei kurze Updates zum Fall Assange:

  • Gestern wurde bekannt, dass Julian Assange vor gut drei Wochen, also bevor die Vergewaltigungsvorwürfe aufkamen, bei der Einwanderungsbehörde um Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Schweden ersucht hat. Er wolle Schweden zu seiner Basis machen und hier offiziell als Herausgeber von Wikileaks registriert werden, damit der Meddelarskydd für die Organisation gilt.

  • Heute teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass jetzt doch noch die Voruntersuchung wegen Vergewaltigung eingeleitet wird, entgegen der Aussagen von letzter Woche. Ob dies etwas mit dem Verhör zu tun hat, das mittlerweile mit Assange durchgeführt wurde, hat man nicht erfahren.

Die ursprünglichen Vorwürfe gegen Julian Assange von Wikileaks wurden soeben weit weniger schwerwiegend, als die Staatsanwaltschaft bekannt gab, was ihm genau zulasten gelegt wird. Der eine Fall, der auf Vergewaltigung lautete, wurde komplett fallen gelassen, es wird also nicht einmal mehr wegen sexueller Belästigung ermittelt werden. Der Inhalt der Befragung der betroffenen Frau lasse kein Verbrechen erkennen, so Oberstaatsanwältin Finné. Der Anwalt der Frau hat gegen diesen Beschluss Einspruch erhoben.

Der Vorwurf bezüglich der zweiten Frau, der zunächst als sexuelle Belästigung eingestuft wurde, wird zwar weiter untersucht werden, wurde jedoch auf Belästigung (schwedisch ofredande) zurückgestuft, also ohne den Zusatz “sexuelle”.

Mit ofredande wird hierzulande alles von Telefonterror über Mobbing bis zu Handgreiflichkeiten bewertet und üblicherweise mit Geldstrafe geahndet, wobei eine Maximalstrafe von einem Jahr Gefängnis möglich ist.

Leif Silbersky, der wohl bekannteste schwedische Anwalt (war auch vor zwei Jahren hörenswerter Sommarpratare), hat sich des seltsamen Falles Assange angenommen und bezeichnet ihn gleich einmal als eines der schlimmsten Beispiel für Rechtsfäulnis, das er je erlebt habe. Heise hat eine schöne Zusammenfassung, aber man weiß eigentlich nichts neues darüber, wie es zum Haftbefehl und dessen schneller Aufhebung kam, denn die Staatsanwaltschaft lässt sich Zeit.

2010-08-24 | Keine Kommentare

Nach der Hochzeit im schwedischen Königshaus neulich hat das Brautpaar seine Flitterwochen in der Karibik verbracht. Allerdings haben sie dafür nicht selbst bezahlt, sondern sich vom Milliardär Bertil Hult einladen lassen. Dieser hat seinen Privatjet und Anwesen zur Verfügung gestellt – das ganze sollte ein paar Millionen Kronen gekostet haben, wenn man es zu Marktpreisen gebucht hätte.

Ob es verwerflich ist, dass sich die zukünftige Königin von einem Freund der Familie auf diese Weise einladen lässt, sei dahingestellt. Interessant ist jedoch das Ergebnis, zu dem der Oberstaatsanwalt kommt, der die Anzeigen wegen Bestechung bearbeitet hat. Dieser meint nämlich, dass Victoria nicht vom Gesetz, das Bestechung strafbar macht, beinhaltet wird, weil sie ihr Amt im Gegensatz zu Politikern und Beamten geerbt hat. Demnach ist das schwedische Königshaus aus Prinzip unbestechlich.

Gleichzeitig sprach er sich dafür aus, das Gesetzt und damit diesen Zustand zu ändern.

Die EU-Richtlinie IPRED ist in Schweden seit letztem Jahr in Kraft und hat kurzzeitig für einen Einbruch im Tausch von Musik und Filmen über das Internet gesorgt. Vereinfacht gesagt sorgt IPRED dafür, dass Musik- und Filmindustrie von Internetanbietern die Personalien von Nutzern verlangen können, wenn sie behaupten, diese hätte ihre Urheberrechte verletzt.

Interessanterweise ist die Vorratsdatenspeicherung, also die EU-Richtlinie, dass die Verbindungsdaten von Kommunikation eine gewisse Zeit lang gespeichert werden müssen, noch nicht in schwedisches Recht umgesetzt. Internet-Provider brauchen die Daten, die man per IPRED von ihnen verlangen kann, also gar nicht erst zu speichern.

Eine spannende Wende hat der ehemals staatliche Netzbetreiber TeliaSonera dieser Tage in die Argumentation gebracht, indem er sich weigert, einer IPRED-Forderung nachzukommen, gerade weil dies dem Schutz der Privatsphäre des Kunden nach den Regeln der Vorratsdatenspeicherung widerspräche. TeliaSonera greift also dem schwedischen Gesetzgeber voraus und findet, die Vorratsdatenspeicherung in Schweden schon gilt, auch wenn sie noch nicht in lokales Recht umgesetzt ist.

Das Verfahren ist in Berufung und sein Ausgang könnte das IPRED-Gesetz schlicht unwirksam machen.

Ein Hackerspace ist ein physischer, oft offener Raum, in dem sich Hacker und Interessierte treffen und austauschen können. Mitglieder mit Interessen an Wissenschaft, Technologie und digitaler Kunst organisieren sich meist in Vereinen. (Wikipedia)

Hackerspaces sind also in etwa das, was man sich an sinnvoller Freizeitbeschäftigung “der Jugend” so wünscht. Ein solcher Hackerspace ist die Forskningsavdeningen in Malmö. Und dort gab es vor ein paar Tagen eine Hausdurchsuchung der Polizei, bei der einfach einmal alles (Computer, Kameras, Werkzeug, Ausrüstung) beschlagnahmt wurde.

Wie das mit der Begründung zusammenpasst, dass man einen illegalen Club mit Alkoholverkauf vermutete, scheint unerklärlich. Im Keller fand zwar ein Konzert statt (nicht vom Hackerspace organisiert), aber Elektronik-Equipment hat eher wenig mit Alkohol zu tun. Das ist nicht das erste Mal, dass man zu Ohren bekommt, dass die schwedische Polizei scheinbar willkürlich agiert. Beschlagnahmte Sachen, auch wenn sich das ganze als ungerechtfertigt herausstellt, bekommt man gar nicht, oder erst nach Jahren zurück.

Eine ausführlichere Beschreibung (auf Englisch), inklusive weiterführender Links, hat die Seite der Forskningsavdelningen. Zu Hackerspaces allgemein gibt es auch eine empfehlenswerte Folge des CRE-Podcasts.

Zwei Neuigkeiten zur vieldiskutierten Pirate Bay las man zuletzt in schwedischen Medien. Die erste ist kein Ruhmesblatt für selbige. Eine Firma hat sich nämlich das berühmte Logo der Pirate Bay mit dem Piratenschiff registrieren lassen. Anstatt zu hinterfragen, wie es kommen kann, dass eines der bekanntesten schwedischen Logos, das seit Jahren in allen Zeitungen zu sehen war, entgegen der Regeln von der Behörde zur Registrierung zugelassen wurde, fand man allenthalben nur den billigen und schadenfrohen Witz, dass die Piraten jetzt selbst gekapert wurden.

Die zweite Meldung kommt von den Piraten selbst. Man hat nämlich den eigenen Tracker abgeschaltet. Dieser war bisher dazu da, Nutzer untereinander zu vermitteln, die die gleichen Dateien anbieten beziehungsweise herunterladen. Gleichzeitig mit dem Abschalten propagiert man jedoch den Nachfolger: Ein verteiltes Netz (DHT) übernimmt die Rolle des Trackers, so dass man in Zukunft gar keine (juristisch oder technisch) angreifbare zentrale Vermittlungsstelle mehr braucht.

Weil der Tracker ein zentrales Element im Gerichtsurteil gegen die Macher der Pirate Bay war und auch in der Berufung sein wird, hat das Abschalten wahrscheinlich signifikante Auswirkungen auf diese. Die Pirate Bay ist nun wirklich nicht mehr als eine Suchmaschine für kurze Zahlenkombinationen, mit denen man dann völlig ohne Zutun der Pirate Bay seine Tauschpartner findet. Mehr dazu auch bei Heise.

Madeleine Sjöstedt, Rätin im Stockholmer Kultur- und Sportausschuss, schreibt in ihrem Blog, dass man beschlossen hat, die Bilder des Stadtarchivs und des Stadtmuseums unter Creative Commons-Lizenzen zu stellen und damit zugänglicher und weiterverwertbarer zu machen – ganz im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips. Sehr schön.

Das Aushängeschild der Befürworter des privaten Tauschs von Dateien jeglicher Art über das Internet war in den letzten Jahen die schwedische Seite The Pirate Bay. Damit waren sie und die Leute dahinter erklärte Feinde und Dorn im Auge der Musik- und Filmindustrie. Weil die Piratenbucht keine Daten selbst bereithält, sondern lediglich als Vermittler und Suchdienst für die Dateien fungiert, die andere anbieten, sah und sieht man sich als rechtlich unangreifbar. Das Argument, dass wenn die Pirate Bay illegal ist, dies auch für Google gilt, ist nicht von der Hand zu weisen, denn auch damit lassen sich so genannte Torrent-Dateien finden, die die nötigen Informationen zum Auffinden der Tauschpartner enthalten.

Nichtsdestotrotz sind im Frühjar vier Leute, die mit der Pirate Bay zu tun haben, wegen “Beihilfe zum Urheberrechtsbruch” zu hohen Geldstrafen verurteilt worden. Zwischenzeitlich gab es einige Zweifel an der Unbefangenheit des Richters und die Berufungsverhandlung ist auf November diesen Jahres angesetzt.

In den letzten Wochen gab es zweierlei Weiterentwicklungen der Geschichte. Zum einen wurde angeküdigt, dass die Pirate Bay verkauft werden soll. Die schwedische Firma Global Gaming Factory (GGF) wollte Investoren gefunden haben und die Seite für 60 Millionen Kronen übernehmen, um sie “legal zu machen”. Das implizierte zwar immer fälschlicherweise, dass die Pirate Bay im jetzigen Zustand illegal ist, aber geschenkt. Man wollte ein Modell ausarbeiten, mit dem die Rechteinhaber kompensiert werden sollten. Nach einigem hin und her mit abspringenden Investoren kam heute die Meldung, dass GGF Insolvenz angemeldet hat. Damit dürfte der Kauf geplatzt sein.

Doch selbst wenn er vonstatten gegangen wäre, wäre zu Recht zu rätseln gewesen, was da eigentlich zu verkaufen wäre. Der Domainname thepiratebay.org, sicherlich. Auch die Software, mit der die Seite läuft und die Datenbank mit dem Index an Torrent-Dateien – beides ist jedoch mittlerweile auch per Torrent öffentlich herunterzuladen. Die Vermittlungssoftware, der Tracker, ist ohnehin freie Software und jedermann kann einen solchen betreiben. Genau das ist auch schon passiert: Alle Torrents der Pirate Bay haben mittlerweile einen alternativen Tracker, so dass sie weiterhin funktionieren werden, wenn die Pirate Bay in ihrer jetzigen Form verschwindet. Betreiber dieses OpenBittorrent sind die gleichen Leute wie hinter der Pirate Bay.

Man versucht also, eine Rochade zu machen. Das Feuer auf das Aushängeschild Pirate Bay, die diese streitbare Rolle lange Jahre gern übernommen hat, wäre mit dem Verkauf ins Leere gelaufen, während der ganze Dateitausch ungehindert auf den alternativen Bühnen weitergeht. Damit hat man gleichzeitig der einzigen Schwachstelle des Torrent-Systems engegengewirkt: Durch die Notwendigkeit des Trackers gibt es immer noch eine Zentrale als Angriffsstelle und die dominierende Stellung der Pirate Bay war ungesund.

Unabhängig davon, dass der Verkauf jetzt nicht wie geplant stattfinden wird, wird es die Piratenbucht deshalb wohl nicht mehr allzu lange in ihrer heutigen Form geben. Stattdessen werden zig Kopien aus dem Boden sprießen und übernehmen. Und das ist gut so. Das Schiff der Pirate Bay hat sich lange in stürmischen Gewässern gehalten – lange genug.

Die zweite Geschichte in diesem Zusammenhang ist, dass einer der ISP der Pirate Bay von der Musikindustrie die Androhung einer Klage mit hoher Geldforderung bekam, wenn er weiterhin die Internetverbindung der Pirate Bay bereitstelle. Daraufhin kappte Black Internet die Verbindung. Die Pirate Bay war zwar mit einem anderen Provider schon wieder online, bevor die Nachricht in den Medien ankam, trotzdem ist die Sache so falsch, dass man sich die Haare raufen könnte. ISP für die Inhalte des Internetverkehrs seiner Kunden verantwortlich machen zu wollen, ist in etwa, als wolle man die Post belangen, weil jemand mit ihr illegale Papiere verschickt hat. Oder eine Gemeinde, weil auf ihren Straßen ein Einbrecher zum Haus seines Opfers gelangte. Black Internet hat dies jetzt auch eingesehen und das Nachgeben bereut. Eine Unterstützerseite ist eingerichtet. Ein mögliches zukünftiges Urteil in dieser Sache dürfte weitreichende Konsequenzen für das Internet haben.

Die Verkündung des harten Urteils im Prozess um die Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay hat seit letzter Woche große Wellen geschlagen. Es gab spontane Demonstrationen mit über 1000 Menschen (das ist viel für Schweden und für so ein recht kompliziertes Thema) und die schwedische Piratenpartei, die sich neben einer Reform des Urheberrecht auch gegen Überwachung einsetzt, hat ihre Mitgliederzahl seit dem Urteilsspruch mehr als verdoppelt.

Mit 35.000 Mitgliedern ist sie jetzt Schwedens viertgrößte Partei und bekommt derweil genug Aufmerksamkeit für ihre Kampagne zur Europawahl in ein paar Wochen, dass es nicht mehr so unwahrscheinlich scheint, dass sie ins Europaparlament einzieht.

Heute morgen kam eine weitere kleine Sensationsnachricht: Das schwedische Radio berichtet, dass es gute Gründe gibt, den Richter des PirateBay-Urteils, Tomas Norström, als befangen anzusehen:

  • Er ist in seiner Freizeit Mitglied in zwei Vereinen, die sich für den Schutz des Urheberrechts einsetzen, in einem davon Vorstandsmitglied.
  • Die Anwälte der Anklage sind dort auch Mitglied.
  • In einem Auftrag neben seiner Richtertätigkeit hat Norström genau die Vertreterin der amerikanischen Filmindustrie, die im Prozess dabei war, zur Kollegin.

    Andere Richter, Staranwalt Leif Silbersky und Rechtsprofessoren äußern sich kritisch und sehen dies als klaren Fall von Voreingenommenheit – eine Beurteilung, die der Richter natürlich nicht teilt. Ob der Prozess neu aufgerollt wird, ist noch unklar.

    Klar ist jedoch schon, dass solche Meldungen denjenigen Aufwind geben, die den Prozessausgang und die immer restriktiveren Gesetze zum Dateientausch im Internet im immer selben Licht sehen: Nämlich dass der schwedische Staat bei diesen Themen williger Mitarbeiter der amerikanischen Film- und Musikindustrie ist.

    Nachtrag: Jetzt auch bei Heise

Die Gerüchteküche sagt, die Leute von der PirateBay hätten verloren.

Nachtrag 11.20: Jetzt ist es raus und das Gerücht stimmte. Die vier Angeklagten (Mit-)Betreiber der viel genutzten schwedischen Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay werden “wegen Beihilfe zum Urheberrechtsbruch” zu je einem Jahr Gefängnis und zu 30 Millionen Kronen Schadenersatz verurteilt.

Auch wenn es in den nächsten Tagen viel diskutiert werden wird, hat es wenig praktische Bedeutung. Die Webseite wird weiterhin online bleiben und das Urteil geht in die nächste Instanz.

Wen die Reaktionen der PirateBay interessieren, kann um 13.00 die Pressekonferenz einschalten. Den Link zum Video-Stream gibt es auf der Startseite der PirateBay

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