Leif Silbersky, der wohl bekannteste schwedische Anwalt (war auch vor zwei Jahren hörenswerter Sommarpratare), hat sich des seltsamen Falles Assange angenommen und bezeichnet ihn gleich einmal als eines der schlimmsten Beispiel für Rechtsfäulnis, das er je erlebt habe. Heise hat eine schöne Zusammenfassung, aber man weiß eigentlich nichts neues darüber, wie es zum Haftbefehl und dessen schneller Aufhebung kam, denn die Staatsanwaltschaft lässt sich Zeit.
Artikel mit dem Schlagwort Recht.
Nach der Hochzeit im schwedischen Königshaus neulich hat das Brautpaar seine Flitterwochen in der Karibik verbracht. Allerdings haben sie dafür nicht selbst bezahlt, sondern sich vom Milliardär Bertil Hult einladen lassen. Dieser hat seinen Privatjet und Anwesen zur Verfügung gestellt – das ganze sollte ein paar Millionen Kronen gekostet haben, wenn man es zu Marktpreisen gebucht hätte.
Ob es verwerflich ist, dass sich die zukünftige Königin von einem Freund der Familie auf diese Weise einladen lässt, sei dahingestellt. Interessant ist jedoch das Ergebnis, zu dem der Oberstaatsanwalt kommt, der die Anzeigen wegen Bestechung bearbeitet hat. Dieser meint nämlich, dass Victoria nicht vom Gesetz, das Bestechung strafbar macht, beinhaltet wird, weil sie ihr Amt im Gegensatz zu Politikern und Beamten geerbt hat. Demnach ist das schwedische Königshaus aus Prinzip unbestechlich.
Gleichzeitig sprach er sich dafür aus, das Gesetzt und damit diesen Zustand zu ändern.
Die EU-Richtlinie IPRED ist in Schweden seit letztem Jahr in Kraft und hat kurzzeitig für einen Einbruch im Tausch von Musik und Filmen über das Internet gesorgt. Vereinfacht gesagt sorgt IPRED dafür, dass Musik- und Filmindustrie von Internetanbietern die Personalien von Nutzern verlangen können, wenn sie behaupten, diese hätte ihre Urheberrechte verletzt.
Interessanterweise ist die Vorratsdatenspeicherung, also die EU-Richtlinie, dass die Verbindungsdaten von Kommunikation eine gewisse Zeit lang gespeichert werden müssen, noch nicht in schwedisches Recht umgesetzt. Internet-Provider brauchen die Daten, die man per IPRED von ihnen verlangen kann, also gar nicht erst zu speichern.
Eine spannende Wende hat der ehemals staatliche Netzbetreiber TeliaSonera dieser Tage in die Argumentation gebracht, indem er sich weigert, einer IPRED-Forderung nachzukommen, gerade weil dies dem Schutz der Privatsphäre des Kunden nach den Regeln der Vorratsdatenspeicherung widerspräche. TeliaSonera greift also dem schwedischen Gesetzgeber voraus und findet, die Vorratsdatenspeicherung in Schweden schon gilt, auch wenn sie noch nicht in lokales Recht umgesetzt ist.
Das Verfahren ist in Berufung und sein Ausgang könnte das IPRED-Gesetz schlicht unwirksam machen.
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